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FDP-Anfrage zu GBS-Schule am Arp-Schnitger-Stieg - FDP im neuen RUF

Gewährleistung der Kinder wäre gesichert - FDP-Anfrage zu GBS-Schule am Arp-Schnitger-Stieg. Die FDP wollte in einer Anfrage unter anderem wissen, wie es um die Sicherheit der Kinder und der Beschäftigten bei geschlossenem Eingang und geschlossenen Schulhoftoren bestellt sei.

An GBS-Schulen findet „ganz normal“ Unterricht von 8 bis 13 Uhr statt. Davor, ggf. ab 6 Uhr, und danach, ggf. bis 18 Uhr, gibt es Betreuungsangebote durch Jugendhilfeträger. Schule und Träger haben sich gemeinsam auf ein pädagogisches Konzept verständigt und wirken zusammen, um für die Kinder ein Bildungs- und Betreuungspaket bereitzustellen, das ihren Bedürfnissen entspricht. Für die Zeit von 8 bis 16 Uhr müssen die Eltern nichts zahlen. 

Schulen und Träger legen im Interesse der Kinder viel Wert darauf, dass die pädagogische Arbeit kontinuierlich stattfindet und gut organisiert werden kann. Deshalb nehmen die Kinder, die für die GBS angemeldet sind, mindestens an drei Tagen in der Woche wenigstens bis 15 Uhr an diesem Angebot teil. Dies führte laut FDP auf dem offenen Schulgelände der Schule Arp-Schnitger-Stieg wiederholt zu kurzfristigen und unregelmäßigen Abholsituationen und außerdem zu Störungen im pädagogischen Alltag der GBS Angebote und des geregelten Tagesablaufs. Gleichzeitig muss aber die Sicherheit aller Kinder weiter gewährleistet werden und klare, verlässliche Strukturen geschaffen werden. 

Vor diesem Hintergrund wird an der GBS-Schule Arp-Schnitger-Stieg folgende Regelung erprobt: „Während der GBS-Zeiten (ab 14 Uhr) werden der Schuleingang sowie die Schultore geschlossen gehalten. Die Abholung der Kinder erfolgt in diesem Zeitraum ausschließlich am Schultor.“ Vor diesem Hintergrund fragte die FDP nach der Gewährleistung der Sicherheit der Kinder und der Beschäftigten bei geschlossenem Eingang und geschlossenen Schulhoftoren. Die Schulhoftore müssen durch eine Person per Schüssel geöffnet werden und haben von innen keine Flucht- bzw. Notöffnungsmöglichkeit. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) sieht aktuell keine Schwierigkeiten mit dieser Lösung.

Die Regelung diene in erster Linie dem Kinderschutz sowie der Sicherstellung verlässlicher Strukturen im GBS-Alltag. Die Schultore würden während der GBS-Zeiten ab 14 Uhr geschlossen gehalten. Das gesamte zuständige GBS-Personal verfüge über entsprechende Schlüssel, sodass ein Öffnen der Tore jederzeit gewährleistet sei. Der Zugang und das Verlassen des Schulgebäudes seien für die Kinder weiterhin jederzeit möglich. Die Kinder können das Gebäude über den Haupteingang nach außen verlassen. Eine Einschränkung von Flucht- oder Rettungswegen bestehe also nicht, betont die BSFB.

Für Feuerwehr und Rettungsdienst sei der Zugang zum Schulgelände jederzeit sichergestellt. Wie an allen Hamburger Schulen verfüge die Feuerwehr über einen Generalschlüssel, der im Notfall den Zugang ermöglicht. Darüber hinaus befinden sich die vorgesehenen Sammelplätze für Notfälle auf dem Sportplatz sowie auf dem Lehrerparkplatz. Aus dem Verwaltungsgebäude sei jederzeit ein sicherer Ausgang möglich, sodass die erforderlichen Abläufe im Notfall gewährleistet seien, führt die BSFB aus.

Hinsichtlich der Barrierefreiheit erklärte die BSFB, dass ein barrierefreier Zugang vom Festplatz über den privaten Fußweg bis zum Schultor gewährleistet sei. Eltern müssen das Schulgelände zur Abholung ihres Kindes nicht betreten. Die Übergabe des Kindes kann am großen Schultor auf dem privaten Gelände erfolgen. Der rückwärtige Zugang über das Gelände der Vereinigung zur Förderung von Sport und Freizeit Neuenfelde sei kein regulärer Zugang für die Abholung von GBS-Kindern. Die Abholung erfolge weiterhin über den vorgesehenen Schuleingang bzw. das Schultor. Sollte ein besonderer Unterstützungsbedarf bestehen, würden individuelle Lösungen im Einzelfall abgestimmt.

Wie wird gewährleistet, dass Eltern nicht alle zu den Abholzeiten an der Straße vor dem Schultor parken, sondern vielmehr, wie sonst auch, den Festplatz und den dortigen hinteren Eingang nutzen können? Die Regelung betrifft ausschließlich die GBS-Zeiten ab 14 Uhr. Ein erheblicher Anteil der Schülerschaft nimmt nicht an der GBS teil und verlässt die Schule bereits um 13 Uhr bzw. 13.55 Uhr. Die Abholung der GBS-Kinder erfolge weiterhin zu den vereinbarten Zeiten. Es sei nicht erforderlich, dass Eltern das Schulgelände betreten. „Die Sorgeberechtigten können wie bisher auf dem Festplatz parken, vor dem Tor auf dem privaten Gelände der Vereinigung warten und die Kinder dort übernehmen. Durch die festen Abholzeiten und die klare Regelung wird eine verlässliche und übersichtliche Situation geschaffen“, sagt die BSFB.

Damit keine fremden Kinder auf das Gelände kommen, beziehe sich die Maßnahme ausschließlich auf die Organisation der GBS-Abholsituation und den Schutz der betreuten Kinder. Die Nutzung der Turnhalle durch Vereine wird weiterhin ermöglicht. Grundsätzlich stehen der Schule bzw. der GBS die Hallenzeiten bis 16 Uhr zur Verfügung. Die bisherige frühere Nutzung der Halle durch Vereine stellt ein Entgegenkommen der Schule dar und basiert auf einer kooperativen Abstimmung. Sollte sich durch die neue Regelung zeigen, dass eine parallele Nutzung mit dem laufenden GBS Betrieb nicht vereinbar sei, kann es erforderlich werden, dass die Schule die ihr zustehenden Hallenzeiten bis 16 Uhr vollständig in Anspruch nimmt. In diesem Fall wäre eine Nutzung der Turnhalle durch Vereine vor 16 Uhr nicht möglich. Die weitere Abstimmung zur Hallennutzung erfolge mit den betreffenden Vereinen. Derzeit sei es möglich, dass Gruppen des Sportvereins sich zu einer festen Zeit am Tor sammeln, geschlossen mit dem/der Trainer/in das Schulgelände überqueren und sich in die Sporthalle begeben, erläutert die BSFB.

Zitat aus dem neuen RUF (KW32-26)